Bedingungen der kulturell-erzieherischen Nutzung des Nationalparks und seiner Schutzzone
(1) Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Besucher sind durch das Gesetz und die individuellen Vorschriften festgelegt 1).
(2) Das Gebiet des Nationalparks und seiner Schutzzone ist den Besuchern insbesondere zum Zweck des Kennenlernens der Natur und der Erziehung zum Umweltschutz zugänglich.
(3) Die Besucher sind beim Aufenthalt im Gebiet des Nationalparks und seiner Schutzzone verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es zu keiner unnötigen Beschädigung der unbelebten Teile der Natur, Beschädigung oder Absterben von Pflanzen und Tieren oder Beschädigung und Zerstörung ihres Lebensraums einschließlich seiner Verschmutzung durch Abfälle, Beschädigung der gemeinnützigen Einrichtungen zum Zugang zu den Schluchten oder der Einrichtungen zur Gewährung von Informationen oder zu einer Störung der Ruhe kommt.
(4) Im Gebiet des Nationalparks dürfen sich die Besucher zu Fuß außerhalb des bebauten Gebiets der Gemeinde nur auf den Wanderwegen und Lehrpfaden und an den Orten, die zum Aufenthalt von Besuchern außerhalb der Wanderwege und Lehrpfade bestimmt sind, bewegen, falls der Aufenthalt an ihnen nicht eingeschränkt oder verboten ist, und zwar nur im Zeitraum von einer Stunde nach dem Sonnenaufgang bis zu einer Stunde vor dem Sonnenuntergang. Diese zeitliche Beschränkung gilt nicht für die abgegrenzten Gebiete.
(5) Im Gebiet des Nationalparks und seiner Schutzzone dürfen sich die Besucher auf Fahrrädern außerhalb des bebauten Gebiets der Gemeinde nur auf den Radwegen bewegen, und zwar nur im Zeitraum von einer Stunde nach dem Sonnenaufgang bis zu einer Stunde vor dem Sonnenuntergang und auf den Wegen, örtlichen Verkehrswegen und in der Schutzzone des Nationalparks auch auf den gesonderten Verkehrswegen, falls der Aufenthalt auf ihnen nicht eingeschränkt oder verboten ist.
(6) Im Gebiet des Nationalparks dürfen die Besucher Hunde nur mit Leine und Maulkorb ausführen.
Verzeichnis der Plätze, die für die Ausübung von Sport- und Erholungsaktivitäten im Gebiet des Nationalparks und seiner Schutzzone bestimmt sind und Bedingungen ihrer Nutzung
A.) Abfahrtskilaufen und Snowboarding:
Auf dem Gebiet des Nationalparks werden Abfahrtskilaufen und Snowboarding nur in folgenden vorbehaltenen Skiarealen erlaubt:
1) Mlynky - Biele Vody
2) Dedinky
3) Dedinky - Dobšinská Maša
4) Vernár
5) Hrabušice - Zelená hora
6) Dobšinská Ľadová Jaskyňa, Teil Dolka
B) Langlaufskilaufen:
Das Langlaufskilaufen darf man im Nationalpark nur auf den gekennzeichneten Langlaufstrecken ausüben:
1) Mlynky - Biele Vody - Okrúhla jama - Havrania dolina - Mlynky
2) Dobšinská Ľadová Jaskyňa
Auf diesen Strecken wird die Bewegung von Skiläufern und des Fahrzeugs zur Streckenaufbereitung in der Zeit eine Stunde nach dem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem Sonnenuntergang erlaubt.
In dem Nationalpark wird die Skiläuferbewegung außer den gekennzeichneten Langlaufstrecken nur auf den gekennzeichneten Wanderwegen erlaubt.
C) Felsenklettern:
Auf dem Gebiet des Nationalparks wird das Felsenklettern nur in dem vorbehaltenen Areal von Tomášovský výhľad in der Zeit eine Stunde nach dem Sonnenaufgang bis eine Stunde vor dem Sonnenuntergang erlaubt.
D) Eisklettern:
Das Klettern auf den Eisfällen in dem Nationalpark wird in dem Zeitraum von 1. Dezember bis 15. März des Kalenderjahres in der Zeit eine Stunde nach dem Sonnenaufgang bis eine Stunde vor dem Sonnenuntergang in den vorbehaltenen Arealen erlaubt:
1) Suchá Belá - Hauptfluss
3) Sokolia dolina - Hauptfluss
4) Kláštorská roklina - Hauptfluss
5) Letanovský mlyn
Auf dem Wanderweg darf sich der Kletterer nur von unten nach oben bewegen, auf dem Eisfall darf sich der Kletterer auch von oben nach unten bewegen.
E) Rudern (ohne Motor und mit dem Elektromotor):
In dem Nationalpark wird das Rudern mit Ausnahme von Schnellbooten in dem Stausee Palcmanská Maša erlaubt.
Die Besichtigungsfahrten auf den Motorbooten in den Stauseen im Nationalpark werden verboten.
F) Zelten, Campen und Übernachtung im Freien:
Wird im Nationalpark ausschließlich in den folgenden Camping-Arealen:
1) Podlesok,
2) Čingov - Ďurkovec,
3) Dedinky
und auf den bebauten Geländen der Gemeinden erlaubt.
G) Feuerlegung außer der abgeschlossenen Objekte:
Die Feuerlegung wird in den vorbehaltenen Lokalitäten im Nationalpark und in seiner Schutzzone unter der Beachtung von besonderen Vorschriften auf den hergestellten Feuerstätten, die gegen freie Feuerverbreitung gesichert werden, erlaubt.
Es handelt sich um folgende vorbehaltene Lokalitäten:
a) Camping-Areale Podlesok, Čingov - Ďurkovec, Dedinky
b) Areale der Erholungsorte: Čingov, Košiarny briežok, Podlesok, Dedinky, Dobšinská Maša, Dobšinská Ľadová Jaskyňa - Ortsteil, Mlynky, Vernár
c) Areale von Hütten und Hüttengemeinden: Letanovský Mlyn, Kláštorisko, Konseif, Blajzloch, Hansjakubová, Stratenská Píla, Piesky, Novoveská Huta - Rybníky, Geravy
d) bebautes Gemeindengelände.
H) Einfahrt und Stellplatz mit dem Fahrzeug und Gespannfahrzeug:
1. In dem Nationalpark und in seiner Schutzzone werden die Einfahrt und der Stellplatz mit dem Fahrzeug und Gespannfahrzeug auf die Straßen und örtliche Kommunikationen mit der Ausnahme von der Zone mit dem eingeschränkten Halteverbot Hrabušická Píla - Sokol erlaubt.
2. In den vorbehaltenen Arealen Košiarny briežok, Čingov, Podlesok, Dobšinská Ľadová Jaskyňa - Ortsteil, Dedinky, Dobšinská Maša, Mlynky a Novoveská Huta - Rybníky werden die Einfahrt und der Stellplatz mit dem Fahrzeug und Gespannfahrzeug auch für die Sonderwege erlaubt.
3. In dem Nationalpark und in seiner Schutzzone werden die Einfahrt und der Stellplatz für die Fahrzeuge, die mit dem Übertragungsgenehmigung bezeichnet sind, die die Verwaltung des Nationalparks Slowakisches Paradies herausgibt, erlaubt.
I) Parken :
Vorbehaltene und gekennzeichnete Parkplätze: Čingov, Čingov - Ďurkovec, Podlesok, Hrabušická Píla - osada, Dobšinská Ľadová Jaskyňa - Ortsteil, Dedinky - Hotel Priehrada, Dedinky - obec, Dobšinská Maša, Mlynky - Prostredný Hámor, Mlynky - Biele Vody, Košiarny briežok.
J) Benutzung der Einrichtungen, die zur Musikwiedergabe und zur Wiedergabe des gesprochenen Wortes außer der abgeschlossenen Objekte bestimmt werden:
In dem Nationalpark und in seiner Schutzzone kann man die Einrichtungen, die zur Musikwiedergabe und zur Wiedergabe des gesprochenen Wortes außer der abgeschlossenen Objekte bestimmt werden, auf folgende Art und Weise benutzen:
1. Es wird erlaubt:
a) auf dem bebauten Gelände der Gemeinden Dedinky, Dobšinská Maša, Dobšinská Ľadová Jaskyňa - Ortsteil, Stratená, Vernár, Novoveská Huta, Smižany, Spišské Tomášovce, Letanovce, Hrabušice, Betlanovce, Hranovnica, Spišské Bystré, Smižanská Maša
b) auf dem Fußballplatz in Vernár
c) auf dem Fußballplatz in Mlynky.
2. Wird in den vorbehaltenen Arealen unter den Bedingungen, dass
- sie den höchsterlaubten Geräuschpegel von 50 dB nicht überschreiten
- sie in der Zeit eine Stunde nach dem Sonnenaufgang bis eine Stunde vor dem Sonnenuntergang benutzt werden, erlaubt.
Es handelt sich um die vorbehaltenen Areale:
a) Erholungsorte Čingov, Podlesok, Dobšinská Ľadová Jaskyňa, Dedinky, Dobšinská Maša, Mlynky, Košiarny briežok, Čingov, Novoveská Huta - Rybníky.
b) Talstationen von Skiliften: Mlynky - Biele Vody, Dedinky, Dedinky - Dobšinská Maša, Vernár, Zelená hora, Mlynky, Spišské Bystré, Čingov - Ďurkovec.
K) Bewegung außerhalb der Wanderwege:
In den vorbehaltenen Erholungsarealen auf dem Gebiet des Nationalparks und auf dem bebauten Gelände der Gemeinden im Nationalpark wird die Bewegung auch außer der gekennzeichneten Wanderwege ohne Zeitbegrenzung erlaubt. Es sind die vorbehaltenen Areale:
Košiarny briežok, Čingov, Letanovský Mlyn, Podlesok, Kláštorisko, Dobšinská Ľadová Jaskyňa - Ortsteil, Stratenská Píla, Dedinky, Dobšinská Maša, Hrabušická Píla, Mlynky - Biele Vody.
Die Grenzen der vorbehaltenen Areale für die mögliche Bewegung von Besuchern außer der gekennzeichneten Wanderwege.
In der Lokalität Hansjakubová darf man auf dem Waldweg im Abschnitt vom Waldlager bei der Straße der II. Klasse bis zur Brücke über dem Zufluss in das Wasserbecken Hansjakubová, das mit der Informationstafel gekennzeichnet wird, bewegen.
L) Spezifische Benutzungsbedingungen der Wanderwege:
1. In den freigelegten Hohlwegen, die mit den technischen Zugangseinrichtungen ausgestattet sind, wird nur die Bewegung von unten nach oben erlaubt.
2. Die freigelegten Hohlwege im Nationalpark können im Falle ihrer Überflutung, bei anderen Naturkatastrophen, bei der Bedrohung des Ökosystems, bei Beschädigungen der technischen Einrichtungen oder bei der übermäßigen Besucherzahl vorübergehend abgeschlossen werden. Über den vorübergehenden Hohlwegabschluss werden die Besucher mit Hilfe der Informationstafel am Hohlwegeintritt aufmerksam gemacht.
3. In den freigelegten Hohlwegen wird die Bewegung bei dem Flusseinfrieren auch auf dem Kluftboden erlaubt.
4. Auf dem gefrorenen Fluss des Flusses Hornád wird die Bewegung der Personen erlaubt. Über die Gängigkeit des Durchbruchs Prielom Hornádu informiert die Tafel des Bergrettungsdienstes auf den Eintrittsorten in der Muffe Hrdlo Hornádu und in Čingov.
M) Sammeln der Waldfrüchte und Pflanzen:
In dem Nationalpark wird das Sammeln der Waldfrüchte und Pflanzen erlaubt, eine Ausnahme bilden die geschützten Arten, die in den Sondervorschriften am Ort der vorbehaltenen Areale und auf den gekennzeichneten Wander- und Lernwegen erwähnt werden.
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1 | 1.300 |
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1 | 9.169 |
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100 | 12.297 |
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1 | 32.383 |
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1 | 21.292 |
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1 | 42.284 |
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1 | 21.530 |
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100 | 20.654 |